SV Union Raika Blindenmarkt

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SV Union Raika Blindenmarkt

STADIONORDNUNG HENKE Arena SV Blindenmarkt

1. Geltungsbereich 

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Stadions in der Mozartstraße in Blindenmarkt (im folgenden Stadion genannt) anlässlich von Spielen der SV Blindenmarkt Mannschaften sowie damit vergleichbarer Spiele.

2. Eingangskontrolle

2.1. Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

2.2. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- daraufhin zu durchsuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

2.3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Republik Österreich ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

2.4. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt in das Stadion nicht gestattet bzw. werden aus dem Stadion gewiesen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3. Aufenthalt 


3.1. Im Stadion dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können, Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb des Stadions auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.

3.2. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.

3.3. Der Besucher der Henke Arena des SV Blindenmarkt unterwirft sich mit dem Erhalt der Eintrittskarte der Stadionordnung.
  
4. Verhalten im Stadion

4.1. Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar- behindert oder belästigt wird.

4.2. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-. des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.

4.3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf Ihrer Eintrittskarte vermerkt einzunehmen.

4.4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

4.5. Personen, welche die Stadionordnung nicht einhalten oder sich durch Störungen auffällig benehmen, können sofort aus dem Stadion verwiesen werden.

5. Verbote

Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände
untersagt:

·        (Plastik-) Flaschen
·        Tetrapakgetränke ab 0,5 Liter
·        Dosen
·        Schirme mit Holz- oder Metallspitzen
·        Gegenstände mit waffenähnlicher Wirkung
·        Messer sowie Waffen aller Art
·        Flaschenöffner
·        Gashupen
·        Große Schlüsselanhänger
·        Einzelne Batterien
·        Dartpfeile
·        Nagellack
·        Eisenstangen und Eisenstücke
·        Steine
·        Thermosflaschen
·        Parfumflaschen
·        Sturzhelme
·        Kinderwagen
·        Fahrräder
·        alkoholische Getränke aller Art, sofern diese nicht (innerhalb des Stadiongeländes erworben wurden)
·        Tiere
·        abnehmbare Ketten
·        Leitern, Klappsessel und Ähnliches
·        Pyrotechnische Artikel
·        Fahnenstangen ab 1,3 m oder mehr als 2 cm Durchmesser
·        außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
·        nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
·        Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;

*        ohne Erlaubnis des Stadionnutzers Waren, Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen, Plakate anzubringen, Verkaufsstände zu errichten und Sammlungen durchzuführen;

6. Erlaubte Gegenstände

·        Plastikgebinde bis 0,25 Liter
·        Tetrapakgetränke bis 0,5 Liter
·        sog. Knirpse
·        Handy (funktionsfähig)
·        Fotoapparate, Film- und Videokamera mit Batterien
·        Blindenstöcke, Gehbehelfe
·        Walk-/Diskman mit Batterien
·        Schlüssel
·        Geldbörsenketten
·        Medikamente (bei Krankheitsnachweis auch Spritzen und Glasbehälter)
·        Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als Ø 2 cm
 

7. Sonstiges

Es gelten die Sicherheitsrichtlinien der Österreichischen Fußball-Bundesliga.